Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten. Bereits 403.222 Anfragen

Mietaufhebungsvertrag

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Mietaufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung eines Mietverhältnisses. Oftmals wird in diesem Zusammenhang auch Mietereigentum vom Vermieter erworben. Grundsätzlich kann ein Mietaufhebungsvertrag formlos, also mündlich oder durch konkludentes (schlüssiges) Handeln geschlossen werden.

Von einer solchen Art des Vertragsschluss ist aber abzuraten, da es hierbei zu leicht zu Missverständnissen und Streit kommt. Im Streitfall stellen die Gerichte zum Schutz der Mieter höhere Anforderungen an einen Mietaufhebungsvertrag. So kann nicht aus jeder - möglicherweise unbedachten - Handlung des Mieters gleich auf einen Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden. Daher ist nicht von einem Mietaufhebungsvertrag auszugehen, wenn vor Ende der Mietzeit ausgezogen wird und dies dem Vermieter durch Zusendung der Wohnungsschlüssel mitteilt wird.

Enthält der Mietaufhebungsvertrag keine anderslautenden Vereinbarungen, so bleibt der ursprüngliche Mietvertrag wirksam. Daher sollte insbesondere eine Erledigungsklausel nur nach sorgfältiger Überprüfung aller denkbaren Ansprüche aufgenommen werden.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.11.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus WDR „Mittwochs live"

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant