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Abweichendes Abfindungsangebot im Kündigungsschreiben

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

§ 1a KSchG steht einem abweichenden Abfindungsangebot des Arbeitgebers im Kündigungsschreiben nicht entgegen. Voraussetzung ist eine unmissverständliche und eindeutige Formulierung des von § 1a KSchG abweichenden Vertragsangebots. Die explizite Nennung von § 1a KSchG - auch in diesem Zusammenhang - steht der Auslegung eines abweichenden Vertragsangebotes entgegen.


ArbG Erfurt, 21.10.2021 - Az: 6 Ca 186/21

ECLI:DE:ARBGERF:2021:1021.6CA186.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

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