Hochwasserschäden: Kann der Mietvertrag gekündigt werden?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Mieter kann das Mietverhältnis bei gravierenden Hochwasserschäden fristlos wegen Gesundheitsgefährdung kündigen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn Schlamm und Fäkalien in der Wohnung stehen und es dem Vermieter nicht gelingt, die Mieträume in kurzer Frist wieder von den Gesundheitsgefahren zu befreien.
Eine fristlose Kündigung kann auch dann durch den Mieter ausgesprochen werden, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht (mehr) möglich ist.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht in der Lage ist, die Mietsache dem Mieter ohne gravierende Mängel wieder zur Verfügung zu stellen.
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