Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.347 Anfragen

Hochwasserschäden: Kann der Mietvertrag gekündigt werden?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Mieter kann das Mietverhältnis bei gravierenden Hochwasserschäden fristlos wegen Gesundheitsgefährdung kündigen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn Schlamm und Fäkalien in der Wohnung stehen und es dem Vermieter nicht gelingt, die Mieträume in kurzer Frist wieder von den Gesundheitsgefahren zu befreien.

Eine fristlose Kündigung kann auch dann durch den Mieter ausgesprochen werden, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht (mehr) möglich ist.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht in der Lage ist, die Mietsache dem Mieter ohne gravierende Mängel wieder zur Verfügung zu stellen.
Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn eine gravierende Gesundheitsgefährdung vorliegt, etwa durch Schlamm und Fäkalien in der Wohnung, und der Vermieter die Mieträume nicht innerhalb kürzester Zeit von diesen Gefahren befreien kann.
Ja, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung nicht mehr möglich ist und der Vermieter die Mietsache auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nicht ohne gravierende Mängel wieder zur Verfügung stellen kann.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus radioeins 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant