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Eigentümerwechsel: Mietverhältnis ordnen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Zwar hat der Mieter bei einem Eigentümerwechsel weitgehende Rechte, es ist jedoch durchaus sinnvoll, bei einem bevorstehenden Eigentümerwechsel das Mietverhältnis im Vorfeld zu ordnen. Dies bedeutet im Einzelnen:

Sicherstellen, dass der Original-Mietvertrag zur Hand ist und ggf. eine Kopie erstellen.

Zusatzvereinbarungen und mündliche Vereinbarungen schriftlich fixieren.

Briefwechsel - insbesondere Vertragsänderungen, Mieterhöhungen - sammeln und sortieren.

Sicherstellen, dass bewiesen werden kann, dass der (ehem.) Vermieter alle wichtigen Schriftstücke erhalten hat (Einschreiben mit Rückschein, Empfangsbestätigung)

Nachweise für die Zahlung der Kaution gesondert aufheben, damit später bewiesen werden kann, dass diese auch gezahlt wurde.
Stand: 01.04.2019 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Ich bin Ihnen sehr dankbar über die rasche und konstruktive Beratung .
Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen