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Eigentümerwechsel: Mietverhältnis ordnen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zwar hat der Mieter bei einem Eigentümerwechsel weitgehende Rechte, es ist jedoch durchaus sinnvoll, bei einem bevorstehenden Eigentümerwechsel das Mietverhältnis im Vorfeld zu ordnen. Dies bedeutet im Einzelnen:

Sicherstellen, dass der Original-Mietvertrag zur Hand ist und ggf. eine Kopie erstellen.

Zusatzvereinbarungen und mündliche Vereinbarungen schriftlich fixieren.

Briefwechsel - insbesondere Vertragsänderungen, Mieterhöhungen - sammeln und sortieren.

Sicherstellen, dass bewiesen werden kann, dass der (ehem.) Vermieter alle wichtigen Schriftstücke erhalten hat (Einschreiben mit Rückschein, Empfangsbestätigung)

Nachweise für die Zahlung der Kaution gesondert aufheben, damit später bewiesen werden kann, dass diese auch gezahlt wurde.

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Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Es ist ratsam, das Mietverhältnis proaktiv zu ordnen. Dazu gehört das Zusammenstellen des Original-Mietvertrags, das schriftliche Fixieren von Zusatz- oder mündlichen Vereinbarungen sowie das Sortieren der gesamten Korrespondenz mit dem bisherigen Vermieter.
Der neue Eigentümer tritt in die Pflichten aus dem Mietvertrag ein, auch bezüglich der Kaution. Um sicherzustellen, dass die geleistete Kaution später korrekt angerechnet oder erstattet wird, sollte der Zahlungsnachweis unbedingt gesondert und griffbereit aufbewahrt werden.
Alle wichtigen Schriftstücke, insbesondere Vertragsänderungen oder Mieterhöhungen, sollten gesammelt werden. Zudem ist es sinnvoll, den Nachweis über den Erhalt wichtiger Schreiben durch den Vermieter, etwa via Einschreiben mit Rückschein oder Empfangsbestätigung, zu dokumentieren.
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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