Es ist grundsätzlich Aufgabe des Mieters, die Reinigung des Balkons vorzunehmen. Es ist zudem zumutbar, auf etwaige Verstopfungen mit Blättern u.ä. zu prüfen und den Vermieter ggf. auf drohende Schäden hinzuweisen.
Notwendige Instandhaltungsmaßnahmen sind indes Aufgabe des Vermieters. Auch das Säubern des Abflußsiebs ist Aufgabe des Mieters, dies ist eine harmlose Tätigkeit, die dem Mieter zuzumuten ist (LG Berlin - Az: 61 S 379/85).
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