- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 395.629 Anfragen
Taubenbefall - nicht immer Grund für eine Mietminderung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Bei der Frage, ob eine Minderung des Mietzinses wegen Taubenbefalls zulässig ist, kommt es maßgeblich darauf an, ob der Vermieter eine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat. Tauben sind ein großstadttypisches Phänomen und ein starker Taubenzuflug gehört daher zum allgemeinen Lebensrisiko. Sofern der Vermieter keine wesentliche Ursache für den Taubenbefall gesetzt hat, liegt kein Mangel vor, der zu einer Minderung berechtigt. Ansonsten würde die Garantiehaftung der Vermieter zu weit ausgedehnt werden. Andernfalls könnten Vermieter auch für ein starken Aufkommen an Stechmücken oder Maulwürfe im mitgemieteten Garten haftbar gemacht werden. Ebensowenig kann ein Vermieter ohne eigenes Zutun nicht für eine Taubenplage in einer innerstädtischen Wohnanlage verantwortlich gemacht werden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.240 Bewertungen) - Bereits 395.629 Beratungsanfragen
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...
Verifizierter Mandant