Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 393.321 Anfragen

Mietminderung wegen Taubendreck

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall waren der Hauseingang sowie die Fensterbänke durch Taubenkot stark verschmutzt. Ein Mieter wollte dies nicht hinnehmen und minderte die Miete. Gleichzeitig verlangte er die Beseitigung dieser Mängel.
Das Gericht bestätigte die vom Mieter angesetzte Minderung i.H.v. 10%, da hier in der Tat eine Beeinträchtigung der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch vorlag. Der Hauseingang war erheblich verschmutzt, so dass mit dem Taubenkot auch Krankheitserreger über die Schuhe in die Wohnung gebracht werden können. Von den Fensterbänken könne der Wind die Ausscheidungen in die Wohnung blasen. Die Fenster können daher nur noch stark eingeschränkt geöffnet werden.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch, dass Beeinträchtigungen, die zu einer Gesundheitsgefährdung des Mieters und zu einer Verschmutzung der Mietsache führen können, abgewendet werden. Er muss sich also um den Taubendreck kümmern und Abwehrmaßnahmen gegen die Tauben treffen, soweit dies technisch möglich ist.


AG Altenburg, 28.01.2005 - Az: 5 C 857/04

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 393.321 Beratungsanfragen

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.

Verifizierter Mandant

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG