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§ 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

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Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany

Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

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