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§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.

Dr. Rochus SchmitzPatrizia KleinMartin Becker

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