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§ 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Setzt der Mieter einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache trotz einer Abmahnung des Vermieters fort, so kann dieser auf Unterlassung klagen.
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Birgül D., Mannheim