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§ 550a

Bürgerliches Gesetzbuch a.F. (BGB a.F.)

Eine Vereinbarung, durch die sich der Vermieter von Wohnraum eine Vertragsstrafe vom Mieter versprechen läßt, ist unwirksam.

Alexandra KlimatosDr. Rochus SchmitzHont Péter Hetényi

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Thomas Clingen, Köln
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...
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