Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 410.043 Anfragen

§ 546

Bürgerliches Gesetzbuch a.F. (BGB a.F.)

Die auf der vermieteten Sache ruhenden Lasten hat der Vermieter zu tragen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant