AnwaltOnline - Mietrecht Mai 2023
ISSN: 1619-7143
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Interessante Urteile
Klimagerät an der Außenfassade: Unterlassungsanspruch gegen den Mieter
Die Wohnungseigentümer haben gegen den Mieter einer Sondereigentumseinheit, der bei der Nutzung des Gemeinschaftseigentums gegen eine von den Eigentümern vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelung verstößt, einen Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB. ...
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Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung
Nach § 559 Abs. 1 BGB a.F. kann der Vermieter nach der Durchführung bestimmter Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des § 555b BGB die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Dabei gehören Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, nicht ...
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Vergraulen von Mietinteressenten rechtfertigt die Kündigung
Hat ein Mieter durch sein Verhalten und seine Äußerungen gegenüber den Mietinteressenten diese von einer Anmietung abgehalten, so kann dies ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses begründen. ...
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Zustimmungsklage bei einer Mieterhöhung erfordert Zugang des Mieterhöhungsverlangens!
Einer Zustimmungsklage fehlt es bereits an der erforderlichen besonderen Sachentscheidungsvoraussetzung eines wirksamen Mieterhöhungsverlangens, wenn dieses dem Mieter nicht zugegangen ist.
Das Mieterhöhungsverlangen ist als einseitige Willenserklärung des Vermieters nur ...
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Weitere Urteile zum Mietrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!
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Das Thema des Monats
Wann liegt überhaupt ein Mangel der Mietsache vor?
Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Mietsache vom vertraglich vereinbarten Zustand abweicht, also eine Soll-Beschaffenheit tatsächlich nicht oder nicht im vollen Umfang vorhanden ist.
Solche Abweichungen können sich auf vielfältige Weise ergeben, nämlich in Form von baulichen Umständen, Versorgungsproblemen, Umweltmängel aber auch durch öffentlich-rechtliche Beschränkungen.
Konkret kann ein Mangel der Mietsache vorliegen, wenn die Wohnung beispielsweise von Schimmel befallen ist, die Heizung nicht funktioniert oder es zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch Nachbarn kommt. Auch ein Mangel bei der Übergabe der Wohnung, wie beispielsweise fehlende Schlüssel oder Mängel im Mietvertrag, können als Mangel der Mietsache gelten.
Mängel können in der Wohnung bestehen oder von außen kommen!
Sowohl bei Abweichungen innerhalb der Wohnung als auch bei Beeinträchtigungen von außen (z.B. Baulärm) kann ein Mangel der Mietsache vorliegen, der den Mieter zur Mietminderung berechtigt.
Kommt es innerhalb des Wohnung zu Mängeln, die der Mieter nicht zu verantworten hat, kann er deren Beseitigung vom Vermieter verlangen.
Bei Mängeln, die außerhalb der Wohnung liegen, kann der Mieter ebenfalls vom Vermieter Abhilfe verlangen Doch nicht immer kann ein solcher Mangel auch tatsächlich behoben werden, da solche Mängel auch außerhalb der Einflusssphäre des Vermieters liegen können. Dennoch kann es sich um einen Mangel handeln, der den Mieter zur Minderung des Mietzinses oder gar zur Kündigung berechtigt.
Weitere Informationen: „Wohnungsmängel: Welche Rechte hat der Mieter?“
Der vereinbarte Zustand ist maßgeblich!
Haben die Vertragsparteien vor Abschluss des Mietvertrags verbindlich Abreden - mündlich oder schriftlich - getroffen, was den Zustand der Mietsache angeht, so muss dieser Zustand während der Mietdauer auch gewährleistet werden.
Im Streitfall ist derjenige, der aus der Abweichung eine Forderung begründen möchte, für die verbindliche Vereinbarung beweispflichtig.
Sämtliche Zusicherungen im Mietvertrag sind verbindlich und können bei Abweichung einen Mangel begründen. Dies gilt auch für die Zusicherung von vermieterseitigen Arbeiten bis zu einem bestimmten Datum (z.B. Einbau einer Küche, neuer Fenster, etc.). Kann der Termin nicht eingehalten werden, liegt mit Fristablauf ein Mietmangel vor.
Bei der Wohnungsgröße muss der Vermieter sich nicht 100% festlegen - Abweichungen von ...
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter ✅
Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.
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