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Höxter: Mietspiegelfortschreibung zum 01.07.2005

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Mietspiegel der Stadt Höxter soll zum 01.07.2005 wieder fortgeschrieben werden.Die im Mietspiegel enthaltenen Daten dienen als Orientierungshilfe für die Festsetzung der ortsüblichen Mieten unter Berücksichtigung von Art, Grösse, Lage, Ausstattung und Beschaffenheit der Wohnung.
Dieses kann jedoch nur unter Mithilfe der Vermieter und Mieter von freifinanzierten, abgeschlossenen Wohnungen erfolgen. Zu berücksichtigen sind alle Mietverträge, die in den letzten vier Jahren neu abgeschlossen wurden bzw. die Mieten, die innerhalb dieses Zeitraumes geändert worden sind.
Deshalb wurden mit den Heranziehungsbescheiden über die Grundbesitzabgaben in den letzten Tagen Mietenerfassungsbögen an alle Hausbesitzer im Stadtgebiet Höxter verteilt.
Betroffene und interessierte Mieter werden ebenfalls gebeten Angaben zu machen. Hierzu liegen in der Stadtverwaltung Höxter entsprechende Mietenerfassungsbögen aus, um eine grösstmögliche Genauigkeit bei der Fortschreibung des Mietspiegels erzielen zu können.
Fragen hierzu werden auch fernmündlich von der Stadtverwaltung Höxter, Sachgebiet Allg. Bauverwaltung, durch Herrn Engemann, Tel.: 05271-963212 beantwortet.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Pressemitteilung Stadt Höxter

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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