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Mehr Geld für Altbausanierung

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bundesregierung hat die Mittel für ihr nationales Klimaschutzprogramm erhöht. Mit der Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages zwischen der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) am 6. Mai 2003 werden diese Mittel aus Einnahmen der Ökosteuer um 160 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Mit den Mitteln bietet die KfW über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm langfristige, zinsgünstige Darlehen für Investitionen zur Kohlendioxid-Minderung in Wohngebäuden an.

Ursprünglich hatte die Bundesregierung für das im Oktober 2000 beschlossene Klimaschutzprogramm Fördermittel in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro vorgesehen.

Mit der Aufstockung der Mittel ist das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch wesentlich erweitert worden. Folgende Neuerungen sind aus klimaschutzpolitischer Sicht besonders hervorzuheben:

* Verbesserte Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Gebäudebereich
* Förderung von Einzelmaßnahmen beim Austausch besonders klimaschädlicher Heizungen
* Einführung einer neuen Förderkategorie 30 bis unter 35 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche
* Einführung eines zusätzlichen Teilschulderlasses bei Modernisierung auf Niedrigenergiehausstandard
* Förderung besonders energiesparender Neubauweisen, wie zum Beispiel Passivhäusern.

Antragstellung

Förderanträge können über die jeweilige Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau gestellt werden. Die Fördermittel werden mit einem sehr günstigen Zinssatz vergeben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilschuld von 20 Prozent der Darlehenssumme erlassen zu bekommen.

Informationen und Programmdetails sind zum Ortstarif unter der Telefonnummer 01801/33 55 77 (Informationszentrum) zu erhalten oder über das Internetangebot der KfW.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: PM Bundesregierung

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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