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Rechtssicherheit bei Betriebskostenabrechnungen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Abrechnung der Mietnebenkosten stellt in zahlreichen Mietverhältnissen einen jährlich wiederkehrenden Quell des Unfriedens zwischen Mieter und Vermieter dar. Erforderlich erscheinen daher klare Regelungen des Gesetzgebers, die einen festen Rahmen für Inhalt und Umfang der Abrechnung bilden.

Durch den Neuerlass des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung hat die Bundesregierung nunmehr die Möglichkeit, eine neue Wohnflächenverordnung und eine neue Betriebskostenverordnung zu erlassen und damit klare Verhältnisse für nahezu alle Wohnraummietverhältnisse in  Deutschland zu schaffen.

Bestmögliche Erfolge könnten mit den genannten Regelungen erzielt werden, wenn folgende Punkte - die auch Bestandteil eines Forderungskataloges des Verbandes Haus & Grund sind - beachtet würden:

- Die Verordnungen sollten sprachlich so verständlich gefasst machen, dass auch der juristische Laie damit umgehen kann;

- In die Betriebskostenverordnung sollten alle von der Rechtsprechung anerkannten Kosten als Betriebskosten aufgenommen werden.

Mit dem Erlass der o.g. Verordnungen ist noch in diesem Jahr zu rechnen.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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