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Änderungen bei der Eigenheimzulage

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Mieter, die über die Anschaffung eines Eigenheimes nachdenken, sollten sich beeilen. Die Bundesregierung plant empfindliche Einschnitte bei der Eigenheimförderung. Folgende Maßnahmen sind geplant:

- Absenkung des Fördergrundbetrages auf € 1.000/Jahr
- Neujustierung der Kinderzulage bei € 800/Kind
- Beschränkung auf Haushalte mit Kindern, wobei eine rückwirkende Berücksichtigung von Kindern bis 4 Jahre nach   Bauantrag/Erwerb in Frage kommen soll
- Reduzierung der Einkunftsgrenze auf € 140.000 bei Paaren/  € 70.000 bei Alleinstehenden, jeweils bezogen auf zwei Jahreseinkommen.

Auf der Basis des Regierungsentwurfes soll derjenige, der noch im Jahr 2002 einen notariellen Kauvertrag abschließt bzw. einen Bauantrag einreicht, über den gesamten Förderzeitraum in den Genuss der bisherigen Förderbedingungen kommen.

Es bleibt darauf hinzuweisen, dass das Steuervergünstigungsabbaugesetz, mit dem auch die Eigenheimzulage abgeändert werden soll, bislang weder den Bundestag, noch gar den Bundesrat passiert hat. Es ist daher nicht sicher gestellt, dass es zu den skizzierten Maßnahmen tatsächlich kommen wird.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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