Das Land Sachsen plant, Ende August eine Bundesratsinitiative für ein Sonderkündigungsrecht beim Abriss - weitgehend - leer stehender Häuser in die Ländervertretung einzubringen. In den neuen Ländern stehen insgesamt ca. eine Million Wohnungen leer.
Das vorgesehene Gesetz griffe indirekt in DDR-Mietverträge ein. Deren Unantastbarkeit ist bislang im Einigungsvertrag und im Mietrecht festgeschrieben. Nach dem Gesetzesvorschlag müssten vor der Kündigung eines Mieters verschiedene Bedingungen wie die rechtzeitige Ankündigung des Abrisses und der Nachweis einer vergleichbaren Ersatzwohnung erfüllt sein. Lehne der Mieter eine vergleichbare Ersatzwohnung ab, soll ihm gekündigt werden dürfen.
Das vorgesehene Gesetz griffe indirekt in DDR-Mietverträge ein. Deren Unantastbarkeit ist bislang im Einigungsvertrag und im Mietrecht festgeschrieben. Nach dem Gesetzesvorschlag müssten vor der Kündigung eines Mieters verschiedene Bedingungen wie die rechtzeitige Ankündigung des Abrisses und der Nachweis einer vergleichbaren Ersatzwohnung erfüllt sein. Lehne der Mieter eine vergleichbare Ersatzwohnung ab, soll ihm gekündigt werden dürfen.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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