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Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin initiiert gemeinsamen Muster-Mietvertrag

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

"Mein Ziel sind faire und gut funktionierende Verträge zwischen Mietern und Vermietern"

Ab heute gilt das neue Mietrecht. Die übersichtlichen und verständlichen Regelungen helfen beim fairen Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern, unterstützen Modernisierung und tragen auch den Erfordernissen der modernen Arbeitswelt Rechnung.
Um diese ausgewogenen Regelungen möglichst zügig auch für die einzelnen Mietverhältnisse nutzbar zu machen, hat Bundesjustizministerin Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin den Spitzenverbänden der Mieter und Vermieter sowie der Wohnungswirtschaft vorgeschlagen, einen gemeinsamen Muster-Mietvertrag zu erstellen.
Ein erstes Gespräch dazu findet bereits in der kommenden Woche, am 5. September im Bundesjustizministerium statt.Die Bundesjustizministerin: "Wie bei der Ausarbeitung der Mietrechtsregelungen wollen wir jetzt mit den Betroffenen einen Vorschlag erarbeiten, den die Verbände ihren Mitgliedern guten Gewissens empfehlen können. Das Ziel sind faire und gut funktionierende Verträge zwischen Mietern und Vermietern. Den Rahmen dazu bildet unser modernes Mietrecht; den sollten wir gemeinsam ausfüllen."
Die Errungenschaften des heute in Kraft getretenen Mietrechts – etwa die Berücksichtigung der Belange körperlich Behinderter, des Arbeitsmarktes, des Umweltschutzes sowie die Investitionsanreize – werden so gesichert. Zugleich wird der gemeinsame Muster-Mietvertrag individuelle Regelungen ermöglichen, um den Interessen des jeweiligen Vermieters und des jeweiligen Mieters noch besser im konkreten Fall gerecht zu werden.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Quelle: Presse Nr. 55 / 01; Berlin, am 1. September 2001

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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