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Mietpreisbremse in Thüringen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Am 2.3.2016 wurde vom Thüringer Kabinett eine Mietpreisbegrenzungsverordnung beschlossen. Diese umfasst die Städte Erfurt und Jena. Zwar hatte auch Weimar die Einführung der Mietpreisbremse beantragt, hier konnte jedoch kein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt werden.

Durch die Verordnung wird in Erfurt und Jena der Anstieg der Mieten bei der Wiedervermietung von Wohnungen künftig auf ein Niveau von maximal zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Veröffentlicht: 10.03.2016

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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