Auch Hamburg hat nun zum 1.7.2015 die Mietpreisbremse eingeführt. Es gilt im gesamten Stadtgebiet die 10% Grenze für neu abgeschlossene Mietverträge. Die Verordnung gilt ab dem 1.7.2015 für fünf Jahre. Es ist jedoch noch gutachterlich zu klären, ob der Wohnungsmarkt wirklich im gesamten Stadtgebiet angespannt ist, da diese vom Senat vertretene Ansicht nicht von allen Beteiligten geteilt wird. Daher hat der Senat mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden vereinbart, gemeinsam und unter beratender Beteiligung der Mietervereine ein externes Gutachten zum Hamburger Wohnungsmarkt in Auftrag zu geben. Sofern das Gutachten die Auffassung der Wohnungswirtschaft bestätigen sollte, wird die Verordnung für die entsprechenden Teilgebiete wieder aufgehoben.
Veröffentlicht: 01.07.2015
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