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Kappungsgrenze in Bremen bei 15%

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Bremer Senat hat eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze beschlossen, so dass ab 1.9.2014 Mieterhöhungen auf 15% - statt der üblichen 20% - in drei Jahren begrenzt sein werden.

Die Kappungsgrenze gilt nur für die Stadt Bremen. In Bremerhaven können die Mieten weiterhin bis zu 20% innerhalb von drei Jahren steigen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30.8.2019.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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