Der Bremer Senat hat eine Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze beschlossen, so dass ab 1.9.2014 Mieterhöhungen auf 15% - statt der üblichen 20% - in drei Jahren begrenzt sein werden.
Die Kappungsgrenze gilt nur für die Stadt Bremen. In Bremerhaven können die Mieten weiterhin bis zu 20% innerhalb von drei Jahren steigen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30.8.2019.
Die Kappungsgrenze gilt nur für die Stadt Bremen. In Bremerhaven können die Mieten weiterhin bis zu 20% innerhalb von drei Jahren steigen. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 30.8.2019.
Veröffentlicht: 06.07.2015
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