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Bundestag beschließt die Verlängerung der Mietpreisbremse

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn beschlossen.

Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21. April 2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sogenannte „Mietpreisbremse“) haben dort, wo sie durch Erlass einer Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung zur Anwendung kommen, den Mietenanstieg verlangsamt.

Daher soll es den Ländern für weitere fünf Jahre ermöglicht werden, ein Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025 sollen alle Rechtsverordnungen außer Kraft treten.

Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass der Anspruch des Mieters oder der Mieterin gegen den Vermieter auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete wegen Überschreitens der zulässigen Miete bei Mietbeginn erweitert werden soll. Auf diese Weise soll das Potential der Mietpreisbremse besser ausgeschöpft werden.

Veröffentlicht: 14.02.2020

Quelle: PM des BMJV

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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