Die Mietpreisbremse in Hessen wird verlängert und sogar erweitert, so dass künftig in mehr hessischen Kommunen eine Miethöhenbegrenzung für neu abgeschlossene Mietverträge gelten wird.
Die Verordnung soll spätestens am Tag nach Ablauf der bisherigen Verordnung - am 01.07.2019 - in Kraft treten und wird dann 31 Städte und Gemeinden umfassen.
Zu den bisherigen Städten und Gemeinden kommen neu hinzu:
- Bad Soden am Taunus
- Bad Vilbel
- Bischofsheim
- Egelsbach
- Eschborn
- Ginsheim-Gustavsburg
- Heusenstamm
- Hofheim am Taunus
- Kelkheim (Taunus)
- Kelsterbach
- Kiedrich
- Langen (Hessen)
- Nauheim
- Nidderau
- Obertshausen
- Raunheim
Wie bisher auch deckt die Verordnung die folgenden Städte und Gemeinden ab:
- Bad Homburg vor der Höhe (jetzt: flächendeckend)
- Darmstadt (jetzt: flächendeckend)
- Flörsheim am Main
- Frankfurt am Main (jetzt: flächendeckend)
- Griesheim
- Kassel (jetzt: flächendeckend)
- Marburg
- Mörfelden-Walldorf
- Offenbach am Main
- Schwalbach am Taunus
- Weiterstadt
- Wiesbaden (jetzt: flächendeckend)
Veröffentlicht: 13.06.2019
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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