Die Mietpreisbremse in Hessen wird verlängert und sogar erweitert, so dass künftig in mehr hessischen Kommunen eine Miethöhenbegrenzung für neu abgeschlossene Mietverträge gelten wird.
Die Verordnung soll spätestens am Tag nach Ablauf der bisherigen Verordnung - am 01.07.2019 - in Kraft treten und wird dann 31 Städte und Gemeinden umfassen.
Veröffentlicht: 13.06.2019
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