Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.278 Anfragen

Kappungsgrenze bleibt in Berlin bleibt bei 15%

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Berlin wurde eine Verordnung zur Senkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen am 5.5.2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin verkündet. Die Kappungsgrenze von 15% gilt für die kommenden fünf Jahre bis zum 10.5.2023.

Begründet wird dies damit, dass in Berlin zu einem Gebiet im Sinne des § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB sei, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist.

Veröffentlicht: 17.05.2018

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich für diese Gebühr eine solche qualitativ gute Rechtsberatung erhalten würde, die genau auf meine ...
Verifizierter Mandant
Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant