Eine Abmahnung ist eine formelle Mitteilung des Vermieters an den Mieter, in der der Vermieter den Mieter auf ein bestimmtes Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung hinweist und ihn zur Besserung auffordert.
An
Betrifft: Abmahnung
,
am musste ich feststellen, dass folgende Gegenstände abgestellt waren:
Diese Gegenstände wurden somit auf einer Gemeinschaftsfläche abgestellt, obwohl Ihnen nur eine Mitbenutzung zusteht. Die mit dem Abstellen der vorbezeichneten Gegenstände verbundene Nutzung geht über den gewöhnlichen, zulässigen Mitbenutzungsanspruch hinaus. Die Flächen stehen Ihnen auch nicht zur alleinigen Nutzung zu, dies ist auch dem Mietvertrag entnehmen.
Daher erteile ich Ihnen hiermit eine
Abmahnung
und fordere Sie auf, die Gegenstände umgehend, spätestens aber bis zum zu entfernen. Nach Fristablauf werde ich überprüfen, ob Sie dieser Aufforderung nachgekommen sind. Sofern Sie dem nicht nachkommen sollten, sehe ich mich gezwungen, die Entfernung ggf. klageweise durchzusetzen.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis in der Sache.
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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