| Nr. | Einrichtungsgegenstand | Anmerkungen | Ablöse in € | |
| 1 |
Die Parteien sind sich darüber einig, dass diese Gegenstände in der Wohnung verbleiben.
4. Der Käufer hat die Kaufgegenstände eingehend besichtigt. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
5. Folgeschäden, die gegebenenfalls durch den Ein-, Um- und/oder Ausbau entstehen (u.a. Beschädigungen an und in der Mietsache), gehen zu Lasten des Käufers.
6. Mündliche Nebenabreden außerhalb dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen.
7. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
Unterschrift Verkäufer, Datum |
Unterschrift Käufer, Datum |
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
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