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Berechnung der Wohn- und Nutzflächen nach DIN 283 (1950) (DIN 283)

Mietrecht

Hinweis:

Diese DIN 283 wird nur als Referenz für Altfälle zur Verfügung gestellt! Es gilt die Wohnflächenverordnung.

Paragraph
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern