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Zinsen auf Rentennachzahlungen sind Kapitaleinkünfte
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Von der Deutschen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Rentennachzahlungen gezahlte Zinsen gemäß § 44 SGB I unterliegen auch nach Änderung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG durch das AltEinKG der Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.
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Hussain
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Kraus , Suhl