Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.332 Anfragen

Kreditkarte wegen Alter verweigert: Anspruch auf AGG-Entschädigung

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wenn ein Kreditinstitut einen Antrag auf Abschluss eines Kreditkartenvertrages aufgrund des Lebensalters des Antragstellers ablehnt, stellt dies eine unzulässige Ungleichbehandlung gemäß § 1 AGG dar, sofern kein sachlicher Grund gemäß § 20 Abs. 1 AGG vorliegt. Ein sachlicher Grund kann nur dann angenommen werden, wenn die Ungleichbehandlung zur Erreichung eines legitimen Ziels erforderlich und verhältnismäßig ist. Der pauschale Ausschluss einer Altersgruppe ist nicht gerechtfertigt, wenn eine Bonitätsprüfung als milderes Mittel zur Verfügung steht, um wirtschaftliche Risiken zu minimieren.

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 und S. 3 AGG hat der Benachteiligte in einem solchen Fall Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens und auf eine angemessene Entschädigung in Geld für den immateriellen Schaden. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und dem Grad der Benachteiligung, vorliegend wurde diese mit EUR 3.000,00 beziffert.


LG Kassel, 23.09.2024 - Az: 4 S 139/23

ECLI:DE:LGKASSE:2024:0923.4S139.23.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant