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Darf die Sparkasse einen Prämiensparvertrag vorzeitig kündigen?

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge jährlich bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach § 700 Abs. 1 Satz 3, § 696 Satz 1 BGB auch dann nur bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn sich die jährliche Sparrate nach jeweils 12 Monaten um einen festen Prozentsatz erhöht (Fortführung von BGH, 14.05.2019 - Az: XI ZR 345/18).


BGH, 22.10.2024 - Az: XI ZR 214/23

ECLI:DE:BGH:2024:221024UXIZR214.23.0


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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)

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