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Darf die Sparkasse einen Prämiensparvertrag vorzeitig kündigen?
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge jährlich bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, ist das Recht der Sparkasse zur ordentlichen Kündigung nach § 700 Abs. 1 Satz 3, § 696 Satz 1 BGB auch dann nur bis zum Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen, wenn sich die jährliche Sparrate nach jeweils 12 Monaten um einen festen Prozentsatz erhöht (Fortführung von BGH, 14.05.2019 - Az:
XI ZR 345/18).
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