In der Empfehlung des kreditfinanzierten Erwerbs einer Eigentumswohnung durch den Mitarbeiter einer Vermittlungsfirma liegt eine Falschberatung, wenn die damit verbundenen finanziellen Belastungen gegenüber dem Erwerber zu niedrig veranschlagt werden und der Erwerber nicht mit einer finanziellen Entlastung rechnen konnte, ihm vielmehr eine Mehrbelastung hätte vor Augen geführt werden müssen.
Stellt sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages die Aufgabe der Beratung durch den Kaufinteressenten, die vom Verkäufer einem selbstständigen Vermittler überlassen worden ist, kann sich dessen stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss des Beratungsvertrages aus den Umständen ergeben.
Hat sich der Verkäufer der Beratungstätigkeit der Vermittlungsfirma bedient, um seine eigenen Verkaufsbemühungen zu unterstützen, muss er sich eine in diesem Zusammenhang erfolgte Fehlberatung auch als eigene Pflichtverletzung zurechnen lassen.
Stellt sich bei der Vermittlung des Kaufvertrages die Aufgabe der Beratung durch den Kaufinteressenten, die vom Verkäufer einem selbstständigen Vermittler überlassen worden ist, kann sich dessen stillschweigende Bevollmächtigung zum Abschluss des Beratungsvertrages aus den Umständen ergeben.
Hat sich der Verkäufer der Beratungstätigkeit der Vermittlungsfirma bedient, um seine eigenen Verkaufsbemühungen zu unterstützen, muss er sich eine in diesem Zusammenhang erfolgte Fehlberatung auch als eigene Pflichtverletzung zurechnen lassen.
LG Berlin, 17.10.2011 - Az: 37 O 414/10
ECLI:DE:LGBE:2011:1017.37O414.10.0A
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Martin Becker, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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