Soforthilfe „Hochwasser“: Pfändungsfreiheit von Soforthilfegeldern angenommen
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Das Amtsgericht Euskirchen hat entschieden, dass im Rahmen der Soforthilfe „Hochwasser“ auf sogenannte Pfändungsschutzkonten ausgezahlte Beträge auf entsprechenden Antrag über den Sockelbetrag hinaus pfandfrei zu stellen sind.
Hierfür spreche die mit der Soforthilfe verbundene Zweckbindung, erste finanzielle Belastungen zu mildern, die durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 erlittenen Schäden verursacht wurden.
Die vom Bundesgerichtshof für die Corona-Soforthilfe aufgestellten Grundsätze (BGH, 10.03.2021 - Az: VII ZB 24/20) müssten auch für den Fall der Soforthilfe „Hochwasser“ gelten.
AG Euskirchen, 02.08.2021 - Az: 11 M 1030/11, 11 M 3132/11 und 11 M 1262/17
Quelle: PM des AG Euskirchen
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.