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Sparkasse muss geschlossenen Schiffsfond rückabwickeln und Schadenersatz leisten
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Sparkasse Neumarkt i.d. OPf.-Parsberg (BIC BYLA DEM1 NMA) wurde im zu entscheidenden Fall verurteilt, Schadensersatz zu leisten und die die Rückabwicklung einer Schiffsfond-Beteiligung vorzunehmen. Konkret war dem Anleger eine Beteiligung am Orange Ocean Fonds für die MS United Tambora Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG vermittelt worden, wobei vorab lediglich ein persönliches Beratungsgespräch erfolgte.
Über die Risiken und Nachteile (u.a. Totalverlustrisiko, Haftung als Kommanditist) war der Anleger falsch oder gar nicht aufgeklärt worden. Weiterhin bemängelte das Gericht bestehende personelle Verflechtungen. Der Emissionsprospekt war nicht rechtzeitig übergeben und konnte daher nicht als Aufklärungsmittel dienen. Eine vom Anleger unterzeichnete Checkliste zum Fonds war nach Auffassung des Gerichts ebenfalls nicht geeignet - insbesondere auch deshalb nicht, weil bestehende Verflechtungen und entsprechende Interessenkonflikte nicht angesprochen und die Hinweise zur Kommanditistenhaftung nicht ausreichend und verwirrend waren.
LG Nürnberg-Fürth, 27.09.2018 - Az: 6 O 8183/17
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Dirk Beller