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Kein Entgelt für vorzeitige Kreditrückzahlung bei berechtigter Kundenkündigung!

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung und auch bei einer berechtigten Kündigung seitens des Kreditnehmers eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Dies betrifft auch Fälle, in denenn der Kreditnehmer die Immobilie verkaufen will oder zum Ende der Zinsbindung zu einer günstigeren Bank wechseln möchte. Durch dieses Zusatzentgeld wird der Kunde unangemessen benachteiligt, da die Kosten der Darlehensabwicklung bereits mit den Darlehenszinsen abgegolten sind.


LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - Az: 2-10 O 177/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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