Eine Bank darf für die vorzeitige und einvernehmliche Rückzahlung und auch bei einer berechtigten Kündigung seitens des Kreditnehmers eines Immobilienkredits kein Zusatzentgelt berechnen. Dies betrifft auch Fälle, in denenn der Kreditnehmer die Immobilie verkaufen will oder zum Ende der Zinsbindung zu einer günstigeren Bank wechseln möchte. Durch dieses Zusatzentgeld wird der Kunde unangemessen benachteiligt, da die Kosten der Darlehensabwicklung bereits mit den Darlehenszinsen abgegolten sind.
LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - Az: 2-10 O 177/17
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