Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.299 Anfragen

Zahlungsunfähigkeit des Mieters: Grundsteuererlass für den Vermieter?

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 14 Minuten

Bei Zahlungsunfähigkeit des Mieters ist dem Grundstückseigentümer die Grundsteuer teilweise zu erlassen. Der Grundstückseigentümer muss zuvor jedoch alles ihm Zumutbare unternehmen, um die rückständige Miete einzutreiben oder die Räumung des Objektes zu erreichen.

In dem zu entscheidenden Fall wurde der Klage eines Grundstückseigentümers stattgegeben. Dieser hatte eine Gaststätte verpachtet. Der Pächter der Gaststätte war nicht mehr in der Lage, seiner Mietzahlungsverpflichtung nachzukommen.

Der Kläger beantragte daraufhin einen zumindest teilweisen Erlass der Grundsteuer. Nach erfolglosem Widerspruch reichte er die Klage ein. Die Kommune wurde verpflichtet, dem Kläger die Grundsteuer von drei Jahren teilweise zu erlassen. Während dieses Zeitraumes versuchte der Kläger vergeblich, die Zwangsräumung zu erreichen.

Der teilweise Erlass der Grundsteuer ist bei Vorliegen der Minderung des so genannten Rohertrages eines Grundstücks nach geltendem Recht zulässig. Ein typischer Fall für eine vom Eigentümer nicht zu vertretende Minderung dieses Rohertrages ist die Zahlungsunfähigkeit des Mieters.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der entscheidungserhebliche Sachverhalt ist hinlänglich geklärt, und die sich daraus mit Blick auf das Erlaßbegehren ergebenden Folgerungen können unmittelbar aus dem Gesetz abgeleitet werden.

Nach § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG wird, wenn bei bebauten Grundstücken der normale Rohertrag des Steuergegenstandes um mehr als 20 v.H. gemindert ist und der Steuerschuldner die Minderung des Rohertrags nicht zu vertreten hat, die Grundsteuer in Höhe des Prozentsatzes erlassen, der vier Fünftel des Prozentsatzes der Minderung entspricht. Mit überzeugender Begründung hat das Verwaltungsgericht das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 33 Abs. 1 Satz 1 GrStG bejaht.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.299 Beratungsanfragen

Die Beratung war schnell und sehr hilfreich.

Lilli Rahm, 79111 Freiburg

Wir hatten Rechtsanwalt Dr. Voss um anwaltlichen Rat bei einer Vereinbarung, die wir vor vielen Jahren mit einem Nachbarn getroffen hatten, gebeten. ...

Verifizierter Mandant