Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.025 Anfragen

Steuerlich anerkanntes Mietverhältnis zwischen Eltern und Kindern

Geld & Recht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein Mietverhältnis zwischen Eltern und Kind kann selbst ohne Mietvertrag und Dauerauftrag existieren.

Verträge unter nahen Angehörigen sind der Besteuerung zugrundezulegen, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen entspricht. Allerdings ist die Gesamtheit der objektiven Gegebenheiten maßgebend. Dabei kann einzelnen dieser Beweisanzeichen eine unterschiedliche Bedeutung zukommen.

Dementsprechend schließt nicht jede Abweichung vom Üblichen notwendigerweise die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses aus.

Nach diesen Grundsätzen war das Mietverhältnis zwischen den Klägern und ihrem Sohn steuerlich anzuerkennen.

Die Kläger haben mit ihrem Sohn einen ernsthaft gemeinten und rechtswirksamen Mietvertrag abgeschlossen. Unter den im Streitfall herrschenden ländlichen Verhältnissen bedurfte es dazu nicht unbedingt einer schriftlichen Vertragsurkunde; das Bürgerliche Gesetzbuch enthält trotz umfangreicher Regelung des Mietrechts keine entsprechende Formschrift (§ 566 BGB ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung). Unter diesen Umständen ist es ohne Bedeutung, dass die Kläger den schriftlichen Mietvertrag erst im Klageverfahren vorgelegt haben.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


FG Düsseldorf, 12.02.1998 - Az: 8 K 872/96 E


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ARD Panorama 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
klar, effizient und fair im Preis
Verifizierter Mandant