Eine Minderung von 35% des Bruttomietzinses ist berechtigt, wenn die Mieträume regelmässig Temperaturen von deutlich unter 20°C erreichen.
Der Mieter von Geschäftsräumen innerhalb eines Einkaufszentrums ist dazu berechtigt, die Tür als Kundenanreiz dauerhaft offen zu halten. Hierbei entstehende geringere Raumtemperaturen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Mieters.
KG, 11.03.2002 - Az: 8 U 9211/00
ECLI:DE:KG:2002:0311.8U9211.00.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!