Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.746 Anfragen

Kündigung wegen Mietrückstand entfällt nur bei vollständigem Ausgleich!

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der einmal gegebene Kündigungsgrund entfällt nach dem Gesetzeswortlaut (§ 543 Abs. 1 Satz 2 BGB) nur dann, wenn der Verzug vor Wirksamwerden der Kündigung durch vollständige Zahlung des gesamten Mietrückstandes beseitigt wird; es ist also nicht erforderlich, dass bei Ausspruch der Kündigung noch die die Kündigung rechtfertigenden Verzugsvoraussetzungen vollen Umfanges gegeben sind.

Dies gilt jedenfalls dann, wenn der zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs noch offene Rückstand nicht nur einen Bagatellbetrag darstellt.

Die Kündigungserklärung muss bei der Geschäftsraummiete nicht begründet werden. Der Einwand, der kündigungsbegründende Rückstand hätte im Einzelnen aufgeschlüsselt werden müssen, ist hinsichtlich der Kündigungserklärung daher unzutreffend, im Übrigen ist eine solche Aufschlüsselung durch die beigefügten Mietkontoauszüge aber im vorliegenden Fall auch erfolgt.

In der Klage wurden die Rückstände, auf die die Kündigung gestützt wurde, dargelegt. Die Darlegungs- und Beweislast zur etwaigen Erfüllung dieser Forderungen trifft den Beklagten, so dass es auf die Beweiskraft der von dem Kläger vorgelegten Mietkontoblätter nicht ankommt.


KG, 07.01.2016 - Az: 8 U 205/15

ECLI:DE:KG:2016:0107.8U205.15.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.746 Beratungsanfragen

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen.
Vielen Dank.

Verifizierter Mandant

Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...

Verifizierter Mandant