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Untervermietung bei Gewerbemietern

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend war ein befristeter Gewerbemietvertrag geschlossen worden, der Mieter wollte später ein Untermietverhältnisses eingehen und begehrte hierzu die Erlaubnis des Vermieters.

Der Vermieter kann zur Zustimmung verpflichtet sein, wird die Zustimmung zu Unrecht verweigert, so kann der Mieter kündigen. Das Untermietbegehren muss aber grundlegenden Anforderungen genügen, damit eine Zustimmungspflicht in Frage kommt: Ein wirksames Untermietbegehren muss Angaben zu Name, Geburtsdatum und Adresse des Untermieters enthalten. Nur auf Anfrage des Vermieters sind Bedingungen des Untermietvertrags, wie konkrete Nutzungsart, Miethöhe, Laufzeit des Vertrags und Übernahme der Betriebspflicht, mitzuteilen.

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