Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.307 Anfragen

Untervermietung bei Gewerbemietern

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Vorliegend war ein befristeter Gewerbemietvertrag geschlossen worden, der Mieter wollte später ein Untermietverhältnisses eingehen und begehrte hierzu die Erlaubnis des Vermieters.

Der Vermieter kann zur Zustimmung verpflichtet sein, wird die Zustimmung zu Unrecht verweigert, so kann der Mieter kündigen. Das Untermietbegehren muss aber grundlegenden Anforderungen genügen, damit eine Zustimmungspflicht in Frage kommt: Ein wirksames Untermietbegehren muss Angaben zu Name, Geburtsdatum und Adresse des Untermieters enthalten. Nur auf Anfrage des Vermieters sind Bedingungen des Untermietvertrags, wie konkrete Nutzungsart, Miethöhe, Laufzeit des Vertrags und Übernahme der Betriebspflicht, mitzuteilen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.307 Beratungsanfragen

Sehr geehrter Herr Voß,
ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden
und gehe jetzt am Wochenende ...

Andreas Thiel, Waldbronn

Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!

Verifizierter Mandant