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Art und Weise der Benutzung des Nachbargrundstücks

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Hammerschlags- und Leiterrecht nach § 18 Nachbarschaftsgesetz LSA gibt dem Berechtigten nicht auch das Recht, Hindernisse für die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück zu entfernen.

Über den Wortlaut des § 18 NbG LSA hinaus ist zu verlangen, dass das geplante Vorhaben zivilrechtlich statthaft ist. Ein Betretungsrecht kommt daher nicht in Betracht für Arbeiten, die zu einem unberechtigten Grenzüberbau führen.

Es besteht keine Pflicht entsprechend § 16 NbG LSA, einen unterirdischen bzw. unwesentlichen Überbau zu dulden.


OLG Naumburg, 06.11.2018 - Az: 12 U 81/18

ECLI:DE:OLGNAUM:2018:1106.12U81.18.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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