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Art und Weise der Benutzung des Nachbargrundstücks

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das Hammerschlags- und Leiterrecht nach § 18 Nachbarschaftsgesetz LSA gibt dem Berechtigten nicht auch das Recht, Hindernisse für die Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück zu entfernen.

Über den Wortlaut des § 18 NbG LSA hinaus ist zu verlangen, dass das geplante Vorhaben zivilrechtlich statthaft ist. Ein Betretungsrecht kommt daher nicht in Betracht für Arbeiten, die zu einem unberechtigten Grenzüberbau führen.

Es besteht keine Pflicht entsprechend § 16 NbG LSA, einen unterirdischen bzw. unwesentlichen Überbau zu dulden.


OLG Naumburg, 06.11.2018 - Az: 12 U 81/18

ECLI:DE:OLGNAUM:2018:1106.12U81.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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