Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.012 Anfragen

Mietrückstände - Kaution darf nicht angeboten werden!

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Im vorliegenden Fall war ein Gewerbemieter in Zahlungsrückstände geraten, der Vermieter klagte. Daraufhin wurde die Forderung sofort anerkannt, so dass das Gericht nur noch über die Kosten zu entscheiden hatte.

Die Kosten für die Klage gingen zu Lasten des Mieters, da dieser hierzu Veranlassung gegeben hatte.

Der Mieter scheiterte mit seiner Ansicht, keine Veranlassung zur Klage gegeben zu haben, weil dem Vermieter gestattet wurde, über die Kaution frei zu verfügen.

Eine Aufrechnung des Kautionszurückzahlungsanspruchs gegen den Anspruch auf Mietzahlung ist nicht zulässig.

Während des laufenden Mietverhältnisses ist der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution nämlich noch nicht fällig geworden. Auch die Erlaubnis, frei über die Kaution zu verfügen, war unberechtigt erfolgt.

Die Nichtzahlung der letzten Mieten bei einem gekündigten Mietverhältnis hebelt den Sicherungscharakter der Mietkaution aus und führt dazu, dass der Mieter selbst über die Kaution verfügen kann. Dies ist unzulässig.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Ich bin in allen Bewertungspunkten vollumfänglich zufrieden. Mein Anliegen wurde schnell, umfassend, klar strukturiert bearbeitet und das Ergebnis ...
Verifizierter Mandant