Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 415.206 Anfragen

Zurückweisung des Mieterhöhungsverlangens bei fehlender Originalvollmacht

Mietrecht Lesezeit: ca. 12 Minuten

Die Vermieterin hat gegen die Mieterin keinen Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung gemäß § 558 Abs. 1, 2 BGB, wenn das Mieterhöhungsverlangen, welches von der „Musterfirma GmbH“ im Namen der Vermieterin erstellt wurde, mangels Beifügung einer Originalvollmacht unwirksam war und die Mieterin dieses auch aus diesem Grunde unverzüglich zurückgewiesen hat.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Regelung des § 174 BGB findet nach dem Wortlaut der Norm auf einseitige Rechtsgeschäfte Anwendung. Hierbei handelt es sich um solche rechtsfolgenbewirkende Handlungen, an denen der Erklärungsgegner selbst nicht beteiligt ist und auf deren Wirksamkeit er somit keinen Einfluss hat. Aus diesem Grunde soll er durch Beifügung der Originalvollmacht ausreichende Gewissheit erlangen, ob die ihm gegenüber vorgenommene Rechtshandlung die entsprechenden Rechtsfolgen entfaltet oder nicht.

Ob die Regelung auch für das Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558a BGB Geltung findet, ist streitig. Dieses wird einerseits jedenfalls in direkter Anwendung abgelehnt, weil es sich um kein einseitiges Rechtsgeschäft, sondern (nur) ein Vertragsangebot handele, jedoch in entsprechender Anwendung bejaht.

Zum Teil wird § 174 BGB auf das Mieterhöhungsbegehren direkt angewendet.

Der BGH hat sich offensichtlich gegen eine unmittelbare Anwendung des § 174 BGB entschieden, da er, ohne dieses näher zu erörtern, jedenfalls eine entsprechende Heranziehung der Norm mangels Entscheidungserheblichkeit hat dahinstehen lassen (BGH, 18.12.2002 - Az: VIII ZR 72/02).

Nach Auffassung des Gerichts ist die Regelung des § 174 BGB auf das Mieterhöhungsverlangen nach § 558a BGB unmittelbar, jedenfalls aber im Wege der Analogie anwendbar.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Hanau, 22.02.2019 - Az: 32 C 167/18 (12)

ECLI:DE:AGHANAU:2019:0222.32C167.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Ich bekam eine schnelle , sehr ausführliche, kompetente Beratung durch Herrn Dr. jur. Jens-Peter Voß. Dadurch fiel mir die Entscheidung, das Angebot ...
Verifizierter Mandant