Werden Nebenkosten ohne nähere Bezifferung in den AGB eines Gewerbemietvertrages auf den Mieter abgewälzt, so ist diese Vereinbarung wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, wenn die monatlichen Nebenkosten in einem krassen Missverhältnis zur Grundmiete stehen und der Mieter mit einer solchen Summe nicht annähernd rechnen musste.
Vorliegend sollte der Betreiber eines Musikfachgeschäftes monatliche Nebenkosten von gut 4000 EURO zahlen - hiervon entfielen alleine 1800 EURO monatlich auf die Hausverwaltung. Aufgrund des krassen Missverhältnisses war die Vereinbarung zur Abwälzung der Nebenkosten unwirksam.
Vorliegend sollte der Betreiber eines Musikfachgeschäftes monatliche Nebenkosten von gut 4000 EURO zahlen - hiervon entfielen alleine 1800 EURO monatlich auf die Hausverwaltung. Aufgrund des krassen Missverhältnisses war die Vereinbarung zur Abwälzung der Nebenkosten unwirksam.
LG Köln, 04.07.2006 - Az: 22 U 40/06
ECLI:DE:OLGK:2006:0704.22U40.06.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


