Werden Nebenkosten ohne nähere Bezifferung in den AGB eines Gewerbemietvertrages auf den Mieter abgewälzt, so ist diese Vereinbarung wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, wenn die monatlichen Nebenkosten in einem krassen Missverhältnis zur Grundmiete stehen und der Mieter mit einer solchen Summe nicht annähernd rechnen musste.
Vorliegend sollte der Betreiber eines Musikfachgeschäftes monatliche Nebenkosten von gut 4000 EURO zahlen - hiervon entfielen alleine 1800 EURO monatlich auf die Hausverwaltung. Aufgrund des krassen Missverhältnisses war die Vereinbarung zur Abwälzung der Nebenkosten unwirksam.
Vorliegend sollte der Betreiber eines Musikfachgeschäftes monatliche Nebenkosten von gut 4000 EURO zahlen - hiervon entfielen alleine 1800 EURO monatlich auf die Hausverwaltung. Aufgrund des krassen Missverhältnisses war die Vereinbarung zur Abwälzung der Nebenkosten unwirksam.
LG Köln, 04.07.2006 - Az: 22 U 40/06
ECLI:DE:OLGK:2006:0704.22U40.06.00
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Redaktionelle Bearbeitung: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Martin Becker, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß, RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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