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4.000 EURO Nebenkosten im Monat - Muss der Mieter zahlen?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Nebenkosten ohne nähere Bezifferung in den AGB eines Gewerbemietvertrages auf den Mieter abgewälzt, so ist diese Vereinbarung wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, wenn die monatlichen Nebenkosten in einem krassen Missverhältnis zur Grundmiete stehen und der Mieter mit einer solchen Summe nicht annähernd rechnen musste.

Vorliegend sollte der Betreiber eines Musikfachgeschäftes monatliche Nebenkosten von gut 4000 EURO zahlen - hiervon entfielen alleine 1800 EURO monatlich auf die Hausverwaltung. Aufgrund des krassen Missverhältnisses war die Vereinbarung zur Abwälzung der Nebenkosten unwirksam.


LG Köln, 04.07.2006 - Az: 22 U 40/06

ECLI:DE:OLGK:2006:0704.22U40.06.00


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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