Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.735 Anfragen

4.000 EURO Nebenkosten im Monat - Muss der Mieter zahlen?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Nebenkosten ohne nähere Bezifferung in den AGB eines Gewerbemietvertrages auf den Mieter abgewälzt, so ist diese Vereinbarung wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, wenn die monatlichen Nebenkosten in einem krassen Missverhältnis zur Grundmiete stehen und der Mieter mit einer solchen Summe nicht annähernd rechnen musste.

Vorliegend sollte der Betreiber eines Musikfachgeschäftes monatliche Nebenkosten von gut 4000 EURO zahlen - hiervon entfielen alleine 1800 EURO monatlich auf die Hausverwaltung. Aufgrund des krassen Missverhältnisses war die Vereinbarung zur Abwälzung der Nebenkosten unwirksam.


LG Köln, 04.07.2006 - Az: 22 U 40/06

ECLI:DE:OLGK:2006:0704.22U40.06.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant