Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 422.021 Anfragen

Mietvertrag mit Geschäftsaufgabe beenden?

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es besteht i.a. keine Verpflichtung des Vermieters, den Mieter vorzeitig aus einem befristeten Mietvertrag zu entlassen. Ein anderes kann sich u.U. aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben, wenn beispielsweise eine Fortführung aus nicht bewußt herbeigeführten Umständen für den Mieter unzumutbar ist und ein dem Vermieter benannter Nachfolger diesem zumutbar ist.

Eine Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichen Gründen begründet jedoch noch keinen solchen Ausnahmefall, insbesondere dann nicht, wenn die Möglichkeit der Untervermietung besteht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Naumburg, 18.06.2002 - Az: 9 U 8/02

ECLI:DE:OLGNAUM:2002:0618.9U8.02.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.279 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG