Dem Mieter eines Ladenlokals in einem noch zu erstellenden Einkaufszentrum ist die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses verwehrt, wenn das Einkaufszentrum nach der Eröffnung nicht den erwarteten Kundenzustrom erbringt. Das gilt auch dann, wenn das Einkaufszentrum zum Eröffnungszeitpunkt bzw. in der Folgezeit nicht vollständig vermietet ist und entgegen den ursprünglichen Planungen ein Lebensmittelmarkt fehlt.
BGH, 16.02.2000 - Az: XII ZR 279/97
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