Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.329 Anfragen

Irreführende Werbung für Mietwagen-Abholungen

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Werbung für Mietwagenangebote ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG irreführend, wenn sie eine Abholmöglichkeit „im Terminal“ suggeriert, obwohl sich die Mietwagenstation tatsächlich außerhalb des Terminalbereichs befindet und nur mittels Shuttlebus oder längerer Fußwege erreichbar ist. Maßgeblich ist die Erwartung eines durchschnittlichen Verbrauchers, der mit der Buchung dieser Option eine unmittelbar am Terminal gelegene Abholstation verbindet. Eine standardisierte Branchenklassifikation, die eine weiter gefasste Definition von „im Terminal“ zulässt, ändert nichts an der Irreführung, wenn sie dem Verbraucher nicht geläufig ist.


OLG Köln, 30.08.2024 - Az: I-6 U 41/24

ECLI:DE:OLGK:2024:0830.6U41.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und super verständliche sowie ausführliche Rechtsberatung per E-Mail. So entstand für mich ein geringstmöglicher Aufwand! Ich würde ...
Landbeck, Annweiler