Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.482 Anfragen

Irreführende Werbung für Mietwagen-Abholungen

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Werbung für Mietwagenangebote ist gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG irreführend, wenn sie eine Abholmöglichkeit „im Terminal“ suggeriert, obwohl sich die Mietwagenstation tatsächlich außerhalb des Terminalbereichs befindet und nur mittels Shuttlebus oder längerer Fußwege erreichbar ist. Maßgeblich ist die Erwartung eines durchschnittlichen Verbrauchers, der mit der Buchung dieser Option eine unmittelbar am Terminal gelegene Abholstation verbindet. Eine standardisierte Branchenklassifikation, die eine weiter gefasste Definition von „im Terminal“ zulässt, ändert nichts an der Irreführung, wenn sie dem Verbraucher nicht geläufig ist.


OLG Köln, 30.08.2024 - Az: I-6 U 41/24

ECLI:DE:OLGK:2024:0830.6U41.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Unkompliziert, schnell, zuverlässig, so wie eine Rechtsberatung sein muss!! Sehr gut!!
Verifizierter Mandant