Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.771 Anfragen

Unterlassungsanspruch gegen die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Kundenzufriedenheitsbefragungen per E-Mail ohne Einwilligung stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers dar.

Der Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist auch rechtswidrig, wenn die E-Mail im Zusammenhang mit dem vorherigen Kauf eines Gutscheins steht, in ihr aber ein klarer und deutlicher Hinweis darauf fehlt, dass der Empfänger der Verwendung jederzeit widersprechen kann.

Die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abmahnung eines entsprechenden Verstoßes durch einen Kläger, der als Rechtsreferendar und Doktorand über fundierte Rechtskenntnisse verfügt und aus anderen Verfahren bereits Erfahrungen im Umgang mit Unterlassungsansprüchen aufweist, ist nicht notwendig, so dass kein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten besteht.


AG Neumarkt/Oberpfalz, 10.11.2022 - Az: 3 C 270/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Wirtschaftswoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Die Kommunikation per Mail verlief zügig und völlig problemlos. So kommt man sehr schnell zu einer fundierten Aussage eines Fachanwalts. Vielen Dank ...
Thomas Clingen, Köln
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant