Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 404.781 Anfragen

Gewerbemietvertrag: Umlageschlüssel der Nebenkosten

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Legt der Mietvertrag keinen Schlüssel für die Nebenkosten fest, sondern lässt den Vermieter nach billigem Ermessen einen Verteilungsschlüssel bestimmen, so wird dieser Schlüssel zum Vertragsbestandteil. Das Bestimmungsrecht eines gerechten Schlüssels ist einmalig, Änderungen bedürfen der Zustimmung des Mieters.

Eine vom Mietvertrag abweichende Übung durch dauerhafte Zahlung von bestimmten Positionen durch den Mieter kann zwar auf eine Vertragsänderung hindeuten. Bei mehrjähriger Zahlung billigte der Bundesgerichtshof die tatrichterliche Annahme einer konkludenten Vertragsänderung. Aus dem Verhalten des Mieters muss sich jedoch schlüssig die Erklärung ergeben, dass eine Änderung der vertraglichen Vereinbarung gewollt ist. Eine zwei- bis dreimalige Zahlung reicht hierfür nicht aus und erst Recht nicht eine nur einmalige Zahlung.


OLG Frankfurt, 30.12.2010 - Az: 2 U 141/10

ECLI:DE:OLGHE:2010:1230.2U141.10.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant