Fälligkeit des Zwangsgelds wegen unzulässiger Fremdenbeherbung
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
In dem gegen die Fälligkeitsmitteilung gerichteten Verfahren kommen als selbstständige Rechtsverletzung (Art. 38 Abs. 3 VwZVG) nur Umstände im Zusammenhang mit dem Bedingungseintritt in Betracht, insbesondere, ob die Pflicht rechtzeitig und vollständig erfüllt wurde. Einwendungen zur materiellen Rechtslage sind ausgeschlossen.
Maßgeblich für die Fälligkeit des Zwangsgeldes wegen unzulässiger Fremdenbeherbung ist, ob der Antragsteller bei Fristablauf im Rahmen seiner Mitwirkungsobliegenheit der Behörde Umstände mitgeteilt hat, aus denen sich die Aufgabe des Nutzungskonzepts ergibt oder die Aufgabe für die Behörde sonst ersichtlich ist.
VG München, 20.04.2020 - Az: M 9 E 19.381
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Frau Klein hat mich schnell und kompetent beraten und kann die Kanzlei nur weiterempfehlen.
Vielen Dank.